Unser Verein

Beitragsordnung des Badmintonverein Hoyerswerda 1960 e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Die Beitragsordnung des BV Hoyerswerda 1960 e.V. gilt für alle Vereinsmitglieder. Sie tritt an Stelle des § 12 Abs. (1) bis (4) der Satzung des BV Hoyerswerda 1960 e.V. vom 25.02.1994.
§ 2 Beitragssätze
Der zu entrichtende Jahresbeitrag setzt sich aus drei Teilen zusammen. Der erste Teil ist der „Grundbeitrag“, der den Eigenanteil für den BV Hoyerswerda 1960 e.V. darstellt. Der „Grundbeitrag“ ist ein über diese Ordnung geregelter und von der Mitgliederversammlung beschlossener Beitrag. Der zweite Teil ist der Anteil der „Abführungen“. Dieser setzt sich jährlich aus den zu entrichtenden Mitgliedsbeiträgen der Verbände und Bünde zusammen, in denen der BV Hoyerswerda 1960 e.V. Mitglied ist. Der dritte Teil ist der „Mannschaftsanteil“. Dieser ist ein Festbetrag der sich auf die Spielklasse der jeweiligen Saison bezieht in der das Mitglied gemeldet ist.
§2.1. Grundbeitrag im Monat
Der Grundbeitrag staffelt sich in folgende Altersgruppen:
1. Grundbeitrag ( monatlich ) für Erwachsene Mitglieder lt. § 3 (1) 1. der Satzung 9,00 EURO
2. Grundbeitrag ( monatlich ) für Kinder lt. § 3 (1) 2. der Satzung 5,50 EURO
3. Grundbeitrag ( monatlich ) für Jugendliche lt. § 3 (1) 3. der Satzung 5,50 EURO
4. Grundbeitrag ( monatlich ) für Amateure 8,00 EURO
§2.2. Abführungen
Die Höhe der Abführungen wird jährlich, entsprechend der bestehenden Forderungen an den BV Hoyerswerda 1960 e.V., neu festgelegt. Mit der Beitragsrechnung für das laufende Geschäftsjahr ist eine detaillierte Auflistung über die Zusammensetzung der Abführungen jedem Mitglied zu geben.
§2.3. Mannschaftsanteil
Die Höhe des Mannschaftsanteils des jeweiligen Mitglieds richtet sich nach der Spielklasse der jeweiligen Saison, in der das Mitglied als Stammspieler gemeldet wurde. Die Höhe des Mannschaftsanteils staffelt sich in folgende Spielklassen: 1. Spielklassen des Regionalverbandes Dresden 0,00 EURO 2. Spielklassen der Badminton Verbandes Sachsen 30,00 EURO 3. Spielklassen der Regionalliga des Deutschen Badminton Verbandes 55,00 EURO 4. Spielklassen der 1. und 2. Bundesliga des Deutschen Badminton Verbandes 110,00 EURO
§2.4. Aufnahmegebühr
Jedes neue Vereinsmitglied hat eine Aufnahmegebühr, § 12 Absatz 1 und 2, von 10,00 € zu entrichten.
§3 Zahlungsweise
Als Zahlungsweisen gibt der Verein zwei Zahlungen vor: Es kann jeweils jährlich oder halbjährlich bezahlt werden. Die Zahlung kann per Überweisung oder per Lastschrift erfolgen. 1. Halbjahr 6 Monate Grundbeitrag und Abführungen von Ländern und Bünde. Zweite Halbjahr 6 Monate, Grundbeitrag sowie 2,00 € Aufwandsentschädigung und Porto. Ein Säumnisaufschlag in Höhe von 10,00 € wird fällig, wenn der Beitrag innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung nicht beglichen wird. Wenn das Konto nicht gedeckt ist, werden sämtliche Unkosten auf das Vereinsmitglied oder den Erziehungsberechtigten umgelegt.“
2. Der Halbjahres- bzw. Jahresbeitrag erfolg per Rechnung über den Post- oder als E-Mail weg.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt rückwirkend zum 25.03.2023 in Kraft.